Aufgaben eines Gutachters
Die Aufgabe eines Gutachters (Immobiliensachverständigen) besteht im Wesentlichen aus dem Recherchieren und Sammeln von Marktdaten und Nebeninformationen sowie dem eigentlichen Berechnen und Schreiben eines Gutachtens.
Die Recherche ist eine oft unterschätzte und sehr zeitaufwändige Tätigkeit, da die Immobilienbewertung fast immer durch den mittelbaren oder unmittelbaren Vergleich von Verkaufsfällen getragen wird. Immobilien sind immer sehr individuell, weshalb ein einfacher unmittelbarer Vergleich nahezu unmöglich ist. Dies bedeutet, dass gesammelte Marktdaten durch die Sachkunde des Immobiliensachverständigen in eine marktkonforme Gewichtung gebracht werden müssen.
Hat der Gutachter alle relevanten Marktdaten zusammengetragen oder aus bereits vorhandenen Ermittlungen extrahiert, wird er in der Regel die Daten in Berechnungsmodelle einbringen und den eigentlichen mathematischen Teil der Immobilienwertermittlung durchführen.
Wichtig ist, dass ein Gutachten auch für einen Laien lesbar und nachvollziehbar ist. Deshalb verwendet der Immobiliensachverständige eine allgemein verständliche Sprache. Dies setzt natürlich auch voraus, dass gewisse Begriffe ausführlich beschrieben werden müssen um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
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Angebot
Leistungen
Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.
Flächenberechnungen nach Aufmass nach anerkannten Regeln für Wohnraum und Gewerbe.
Erstellung von Mietwertgutachten.
Gründe
für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Vermögensfeststellung
Mietvertragsprüfungen
Steuerliche Zwecke
Ehescheidungen
Festlegung von Versicherungswerten
Erbauseinandersetzungen
Schenkungen
Kaufs- und Verkaufsabsichten
Ein qualifiziertes Gutachten erfordert entsprechende Recherchen und Ausarbeitungen und somit Zeit.
Durch die rechtzeitige und vollständige Vorlage der benötigten Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer reduziert werden. Die Dauer der Bearbeitungszeit wird individuell vereinbart.
Honorar
Gerne informieren wir Sie unverbindlich über die Kosten für die Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Benötigte Unterlagen
Aktueller Grundbuchauszug (Amtsgericht).
Baupläne/Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte (Baureferat,
Gemeinde).
Flurkartenauszug/Lageplan.
Angaben über Baujahr.
Wohnflächen- bzw. Nutzflächenübersicht.
Mietübersicht, Mietvertragskopien (falls vermietet).
Auskunft aus Baulastenverzeichnis.
Erbbaurechtsvertrag und andere Nutzungsverträge.
Vorgutachten.
Bei Wohnungs- und Teileigentum werden zusätzliche
Unterlagen benötigt:
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (soweit vorhanden).
Name und Anschrift des WEG-Verwalters.
Gültiger Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung.
Information über Rücklagen.
Informationen zu Beschlüssen der Eigentümerversammlung über
anstehende Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen,
angängige Sonderumlagen und Hausgeldrückstände.
Bearbeitungszeiten
Ein qualifiziertes Gutachten erfordert entsprechende Recherchen und Ausarbeitungen und somit Zeit.
Durch die rechtzeitige und vollständige Vorlage der benötigten Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer reduziert werden. Die Dauer der Bearbeitungszeit wird individuell vereinbart.
Aufgaben eines Gutachters
Die Aufgabe eines Gutachters (Immobiliensachverständigen) besteht im Wesentlichen aus dem Recherchieren und Sammeln von Marktdaten und Nebeninformationen sowie dem eigentlichen Berechnen und Schreiben eines Gutachtens.
Die Recherche ist eine oft unterschätzte und sehr zeitaufwändige Tätigkeit, da die Immobilienbewertung fast immer durch den mittelbaren oder unmittelbaren Vergleich von Verkaufsfällen getragen wird. Immobilien sind immer sehr individuell, weshalb ein einfacher unmittelbarer Vergleich nahezu unmöglich ist. Dies bedeutet, dass gesammelte Marktdaten durch die Sachkunde des Immobiliensachverständigen in eine marktkonforme Gewichtung gebracht werden müssen.
Hat der Gutachter alle relevanten Marktdaten zusammengetragen oder aus bereits vorhandenen Ermittlungen extrahiert, wird er in der Regel die Daten in Berechnungsmodelle einbringen und den eigentlichen mathematischen Teil der Immobilienwertermittlung durchführen.
Wichtig ist, dass ein Gutachten auch für einen Laien lesbar und nachvollziehbar ist. Deshalb verwendet der Immobiliensachverständige eine allgemein verständliche Sprache. Dies setzt natürlich auch voraus, dass gewisse Begriffe ausführlich beschrieben werden müssen um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Leistungen
Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.
Flächenberechnungen nach Aufmass nach anerkannten Regeln für Wohnraum und Gewerbe.
Erstellung von Mietwertgutachten.
Gründe
für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Vermögensfeststellung
Mietvertragsprüfungen
Steuerliche Zwecke
Ehescheidungen
Festlegung von Versicherungswerten
Erbauseinandersetzungen
Schenkungen
Kaufs- und Verkaufsabsichten
Honorar
Gerne informieren wir Sie unverbindlich über die Kosten für die Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Benötigte Unterlagen
Aktueller Grundbuchauszug (Amtsgericht).
Baupläne/Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte (Baureferat,
Gemeinde).
Flurkartenauszug/Lageplan.
Angaben über Baujahr.
Wohnflächen- bzw. Nutzflächenübersicht.
Mietübersicht, Mietvertragskopien (falls vermietet).
Auskunft aus Baulastenverzeichnis.
Erbbaurechtsvertrag und andere Nutzungsverträge.
Vorgutachten.
Bei Wohnungs- und Teileigentum werden zusätzliche
Unterlagen benötigt:
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (soweit vorhanden).
Name und Anschrift des WEG-Verwalters.
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